6. Im Naturschutzgebiet ist es verboten zu campieren, zu lagern und offene Feuer anzuzünden.
7. Verlaufen die Reitwege in direkter Nähe zu Rad- oder Wanderwegen, so ist im Falle einer Begegnung mit Wanderern oder Radfahrern Schritt zu reiten.
8. Jeder Reiter oder Kutschwagenfahrer entsorge sein Leergut oder seinen Abfall bitte zu Hause und nicht im Naturschutzgebiet. Geldmittel für Naturschutzarbeiten sind knapp und
werden für wichtigere Naturschutzarbeiten benötigt, als für die Müllentsorgung der Besucher.
9. Der Kutschwagenführer ist für das Verhalten seiner Fahrgäste verantwortlich.
10. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. dem Bundesnaturschutzgesetz, dem
Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung sowie der Naturschutzgebietsverordnung „Lüneburger Heide“ durch die Landkreise Harburg und Heidekreis mit hohen Bußgeldern
geahndet. Außerdem kann eine Schadensregulierung verlangt werden.
(Quelle: InfoText der Reitwegekarte Naturpark mit aktuellen Veränderungen von Herrn Bubeck, Untere Naturschutzbehörde Landkreis Heidekreis)